Die nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen der Levaro GmbH und mit dem Kunden geschlossenen Verträge. Bei einem Widerspruch erlöschen die AGB´s, wenn der Widerspruch als solcher gekennzeichnet ist und gegenüber der Levaro GmbH (Auftragnehmer) geltend gemacht wird. Erfolgt kein Widerspruch, wird die Geltung der Bedingungen (AGB´s) anerkannt.
Levaro GmbH
Bierhausweg 14 A
61273 Wehrheim
Geschäftsführer: Christian Schröder
Telefon: +49 6081/98991-20
E-Mail: info@levaro.net
Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg
Registernummer: HRB 14850
Eine Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder via E-Mail erfolgen durch den Kunden erfolgen. Die Auftragserteilung durch den Kunden kann zurückgenommen werden, solange die Levaro GmbH noch keine Auftragsbestätigung übermittelt hat. Wenn eine Auftragsbestätigung durch die Levaro GmbH erfolgt ist, kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Der Kunde erhält stets eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der Regel per E-Mail. Die für den Vertragsabschluss zu Grunde liegende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
Nur im gegenseitigen Einvernehmen kann eine Vertragsauflösung zwischen der Levaro GmbH und dem Kunden (Auftraggeber) erfolgen. Kann kein Einvernehmen zwischen dem Kunden und der Levaro GmbH festgestellt werden, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung, unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung der Levaro GmbH zu zahlen.
Grundlage der Preisgestaltung der Levaro GmbH ist die Preisliste bzw. die Angebote der Levaro GmbH oder die in den Angeboten hinterlegten Preisen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren. Der Betrag ist zahlbar ohne Abzüge.
Beide Parteien können jederzeit aus einem wichtigen Grund ohne die Einhaltung einer Frist, den abgeschlossenen Vertrag kündigen. Gründe für eine Kündigung aus wichtigem Grund können sein: Höhere Gewalt; Unmöglichkeit der Vertragserfüllung; nicht vertretbare Umstände der Levaro GmbH; nicht bestimmungsmäßiger Gebrauch überlassener Sachen; nicht Erbringung der Leistung des Kunden, unrichtige oder unvollständige Daten, welche zur Verfügung gestellt worden sind; Verstöße gegen Nutzungsordnungen; Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebes. Kommt es zu einer berechtigten Kündigung, bleiben Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Schadens für die Levaro GmbH, unberührt.
Die Gestaltung der von der Levaro GmbH hergestellten Werke können von der Levaro GmbH, unter der Voraussetzung das der Kunde keine konkreten Vorgaben macht, individuell gestaltet werden. Der Kunde ist dabei verpflichtet, auslagenfrei alle notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Leistung erfolgt mit der Herstellung sowie Lieferung des Werkes, als auch mit der Einräumung des Nutzungsrechtes. Sobald der Kunde einen vollständigen Ausgleich der Levaro GmbH durchgeführt hat, erhält der Kunde ein uneingeschränktes (zeitlich und räumlich), ausschließliches Nutzungsrecht des hergestellten Werkes (Eigentumsvorbehalt). Wird die Gegenleistung des Kunden bspw. durch Nicht-Zahlung nicht erbracht, so erlischt das Recht zur Dauerleistung wie beispielsweise die Pflege und Betreuung der Internetauftritte. Werden Nutzungsrechte an Dritte übergeben oder gehen Nutzungen über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus, bedarf es der Einwilligung der Levaro GmbH. Wenn im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung des Werkes der Levaro GmbH eigene Arbeitsergebnisse entstehen, so verbleiben hier die Rechte bei der Levaro GmbH. Als Urheber des gelieferten Werkes darf die Levaro GmbH nur genannt werden, wenn es sich um ein unverändertes Werk handelt. Über die Nutzung des Werkes durch den Kunden, hat die Levaro GmbH ein Auskunftsrecht.
Die Verwendung Ihrer Daten und die daraus resultierenden Kriterien, sind nachzulesen auf: https://levaro.net/datenschutz/
Das Angebot der Levaro GmbH enthält Leistungen unter anderem im Bereich E-Mail Übertragung, Hosting und Domains. Der hierfür verwendete Provider garantiert eine mittlere Zugänglichkeit der zur Verfügung stehenden Server und Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet von 99 vom 100 im Jahresmittel. Die Levaro GmbH als auch der Provider übernimmen keine Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit von Daten. Ausgenommen bleibt die Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder durch vorsätzliches Handeln. Die Levaro GmbH und der Provider haften in dem Zuge nicht für das Erzielen gewisser Übertragungskapazitäten oder Geschwindigkeiten bei der Übermittlung von Daten zu den jeweiligen Servern des Providers. Kommt es zu Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerungen der Datenübertragung, so übernimmt die Levaro GmbH als auch der Provider keine Haftung.
Durch den Kunden einseitig erteilte Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB´s der Levaro GmbH zur Folge. Falls ein Kunde keinen deutschen Wohnsitz besitzt, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, bezogen auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Levaro GmbH. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Für Klagen der Levaro GmbH gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, deren Wohnsitz und oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich im Ausland befindet. In diesen Fällen ist der Sitz der Levaro GmbH (Wehrheim) maßgebend.
Vertragsdauer ist die durch den Kunden und der Levaro GmbH vereinbarte Laufzeit des Vertrages.
Soweit nicht anders vereinbart oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde, berechnet die Levaro GmbH nach Stundenhonorar.
Für Verbraucherstreitigkeiten mit der Levaro GmbH ist die Verbraucherstreitbeilegungsstelle „Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.“ zuständig. Die Streitbeilegungsstelle „Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.“ hat ihren Sitz hier: Bahnhofsplatz ,77694 Kehl, die Webseite finden Sie unter: www.online-schlichter.de. Die Levaro GmbH gemäß § 36 und 37 VSBG verpflichtet, an dem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Stand: 01.01.2020